Demo am 25.05. in Freiburg! Unterstützt die Kampagne gegen alte und neue Polizeigesetze!

Nach der massiven Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg Ende 2017 plant die CDU im Innenministerium nun, der Polizei noch weitreichendere Befugnisse zur Überwachung einzuräumen. Diese Verschärfung reiht sich ein in ähnliche Gesetzesveränderungen in Bayern, NRW und Sachsen.

Wie in diesen Bundesländern formiert sich nun auch Baden-Württemberg Widerstand gegen die freiheitsfeindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbar wird. Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet.

Dabei wurden folgende Neuerungen eingeführt:
Staatstrojaner: präventive Befugnisse zur Überwachung der laufenden Kommunikation
Kriegswaffen für die Polizei: Handgranaten, Sprenggeschosse und konventionelle Sprengmittel zum Einsatz im Inneren gegen einzelne Personen
– „intelligente“ Videoüberwachung: algorithmengestützte Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum
– Aufenthalts- und Kontaktverbote: präventiv, beim bloßen Verdacht auf schwere Straftaten
Elektronische Fußfesseln: zur Kontrolle der Einhaltung von Aufenthalts- und Kontaktverboten
Alkoholverbote: zeitlich begrenzt auf öffentlichen Plätzen

Innenminister Strobl plant nun eine weitere Verschärfung, die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleierfahndung, unendlich verlängerbare Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“, Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), Vorkontrollen bei Demonstrationen, Body-Cams in Wohnungen und präventive DNA-Untersuchungen legalisieren soll.

Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem deutschen Faschismus führen dürfte.

Unter #NoPolGBW haben sich verschiedene Gruppen, Initiativen, Parteien, und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um sich gegen die Gesetzesverschärfungen zur Wehr zu setzen. Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller.

Wir fordern: – Rücknahme der Verschärfungen von 2017: Die Polizei soll keine Staatstrojaner, Kriegswaffen, intelligente Videoüberwachung, präventive Aufenthalts- und Kontaktverbote, elektronische Fußfesseln und Alkoholverbote nutzen und anordnen dürfen! – Keine weitere Verschärfung der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze!
– Nein zur Ausweitung der Schleierfahndung!
– Nein zur Unendlichkeitshaft!
– Nein zu Vorkontrollen bei Demonstrationen!
– Nein zu Body-Cams in Privatwohnungen!
– Nein zu (präventiven) DNA-Untersuchungen!
– Nein zur Online-Durchsuchung!
– Kennzeichnungspflicht für die Polizei!
– Schaffung von unabhängigen Ermittlungsstellen zu polizeilichem Fehlverhalten!

Gemeinsam gegen neue Polizeigesetze! Freiheitsrechte verteidigen!

Kommt alle zur Demo „Gemeinsam gegen neue Polizeigesetze“ am Samstag, 25.05.2019 am Hauptbahnhof in Freiburg!

Aktuelle Infos zur Kampagne findet ihr auf der Website nopolgbw.org

Freiheit für Jan – Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen

Über anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer Nürnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg der Berufsschüler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die Schüler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Öffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den Rändern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wäre, sondern sich auch gegen Menschen richtete, für die Polizeigewalt noch keine zwangsläufige Alltäglichkeit ist.

Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung geführt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse über diese Vorfälle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch für die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.

Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht.
Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. Für mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.

Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.

Die Justiz nutzt – ebenso wie die Politik zuvor – die in Bayern verschärften Paragraphen 114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafür ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist für den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer Härte gegen die Beschuldigten vorzugehen.

Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise für Widerstand, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff und ähnlichen scharf klingenden Vorwürfen für “schuldig” befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre Bewährung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.

Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Für “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche später ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.

Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig” ist und ob er auf eine “illegale” Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von Repressionsfällen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitärer Hilfe, die selbstverständlich sein sollte, “Beihilfe zur illegalen Einreise”, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann.
Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekämpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und Machtverhältnisse ihr Bild prägen, lässt sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Überwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.

Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren!
Solidarität ist kein Verbrechen! Unterstützt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten!
Solidarität ist eine Waffe!

Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)

Mehr Infos auf der Kampagnen-Webseite: ausbruchaufbruch.noblogs.org

Das Linke Zentrum R12 im Jahr 2018 – ein kleiner Rückblick

Das war das Jahr 2018 im Linken Zentrum R12 Offenburg, in dem auch wir organisiert sind:

Das Linke Zentrum R12 im Jahr 2018 – ein kleiner Rückblick

Wer sich bewegt…

Auch im Jahr 2018 fanden im Linken Zentrum R12 in Offenburg viele Veranstaltungen wie Vorbereitungstreffen, Workshops, Filmvorführungen, Kneipenabende, vegane Brunches, Bündnistreffen, Diskussionen, Vorträge, Netzwerktreffen oder vegane VoKüs statt. Das Themenfeld war dabei so breit und divers wie es die linke Bewegung ist: Von Antifaschismus, Antirassimus, Solidarität, Rojava/Kurdistan und Migration über die Situation der Ortenauer Kliniken, Gesundheitsversorgung auf Kuba, Digitalisierung, öffentlicher Nahverkehr, Zensur von linksunten, Freie Software, 68er, Solidarische Landwirtschaft und Nicaragua bis hin zu Antikriegstag, Alternative Wohnformen, Konsensentscheidungen, Anarchokapitalismus und Repression.

Im R12 sind viele verschiedene Menschen aktiv. Manche sind in Gruppen organisisiert, manche nicht. Was uns alle eint, ist das Streben nach einer solidarischen Gesellschaft, die den Kapitalismus und seine Staaten hinter sich gelassen hat. Dieses Streben äußert sich nicht nur, indem wir das R12 selbst verwalten, sondern auch darin, dass wir für unsere Ziele auf die Straßen gehen, uns über unsere lokale Grenzen hinaus vernetzen und uns in die lokale Politik und Gesellschaft einmischen, wo und wie wir es für angebracht und richtig halten.

…spürt seine Fesseln.

So ist die Möglichkeit von repressiven Maßnahmen gegen uns als linke Aktivist*innen unsere ständige Begleiterin. Und manchmal wird aus dieser Möglichkeit bitterer Ernst.

Schon Anfang 2018 kam es durch den Offenburger Staatsschutz wegen politischer Graffiti in der Stadt zu zwei Razzien und einem Hausbesuch gegen jugendliche Aktivist*innen des R12. Eine weitere, minderjährige Aktivistin wurde in Abwesenheit ihrer Eltern zu hause vom Staatsschutz aufgesucht und befragt.

Ein älterer Aktivist wurde im Frühjahr an seinem Arbeitsplatz vom Landesverfassungsschutz Baden-Württemberg angerufen. Der Geheimdienstler wollte sich mit ihm über die lokale rechte Szene austauschen. Im Herbst dann wurde er von einem Mitarbeiter der selben Behörde auf dem Nachhauseweg abgefangen, um diesmal über die linke Szene und den G20-Gipfel in Hamburg 2017 zu reden.

Richtig penetrant war ein Ex-Kader der ortenauer Naziszene, der immer wieder damit geprotzt hatte, dass er als Spitzel für den Staat tätig gewesen sei. Er beließ es nicht beim unablässigen Online-Stalking von R12-Aktivist*innen, er wagte sich sogar auf linke Demos in Offenburg und auf eine Veranstaltung ins R12: Er sei ja jetzt auch ein Linker. Er konnte schnell vertrieben werden.

Wir stehen solidarisch zusammen, wenn wir angequatscht und angegriffen werden. Wir wehren uns gegen Einschüchterungsversuche und machen sie öffentlich. Wir sind keine Opfer, aber sie sind Täter*innen. Und sie sind Gehilf*innen eines Systems, dass dabei ist, die Lebensgrundlagen für uns alle zu zerstören.
Wir lassen uns weder durch die Polizei noch durch den Geheimdienst einschüchtern.

Solidarität ist eine Waffe.
Schafft mehr Rote Hilfe.

Linkes Zentrum R12 im Januar 2019

Demo-Aufruf: Außer Kontrolle gegen neue Polizeigesetze – Auflauf in Freiburg

Wir rufen dazu auf am 12. Januar mit uns kraftvoll und lautstark gegen die von der CDU geforderten Verschärfungen der Polizeigesetze zu protestieren.

Seit Monaten sind „Bürgerrechte“ wieder im Gespräch. Vor allem dadurch, dass sie massiv unter Beschuss stehen, durch die brachiale politische Praxis der Exekutiven und der Justiz. Mit der Verschärfung der Polizeigesetze in zahlreichen Bundesländern wird ein weiterer Rückbau von Freiheitsrechten vorangetrieben. Dies geschieht ganz im Einklang mit gesteigerter Repression von den EU-Außengrenzen bis vor unsere Haustür.

Baden-Württemberg tut sich in Fragen der Repression und polizeilicher Aufrüstung hervor: Bereits Ende 2017 wurde das ohnehin weitreichende Gesetz zur Regelung der Befugnisse der Landespolizei, welches nun etwa die Verwendung von Explosivmitteln vorsieht, massiv verschärft. Neben Aufenthaltsanordnungen und deren elektronischer Kontrolle, Hausarrest, sowie Kontaktverboten zwischen „Gefährdern“ wird „intelligente Videoüberwachung“ im öffentlichen Raum umgesetzt werden.

Jetzt will CDU-Innenminister Strobl nachlegen, indem etwa durch „Onlinedurchsuchungen“ weitere Mittel zur Internetspionage bereit stehen sollen. Von der Polizei als „Gefährder“ eingestufte Personen sollen in seinen Augen für bis zu 14 Tage ohne Urteil eingesperrt werden können. „Schleierfahndungen“, also anlasslose Personenüberprüfungen, sollen aktuellen Verlautbarungen zur Folge auf einem 30-Kilometer breiten Korridor entlang der Außengrenzen möglich werden. Der Innenminister verkündete jüngst „die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Baden- Württembergischen Polizei. Mit der „Sicherheitspartnerschaft“ des Landes mit der Stadt Freiburg soll auch hier für die Akzeptanz der Aufrüstung geworben werden.

Wir erleben bereits jetzt die Wirkmächtigkeit repressiver Gesetze und Überwachungmittel des Staates in unserem Alltag. Sei es die flächendeckende Videoüberwachung, Aufrüstung der Polizeikräfte mit Pferden, Bodycams und Segways, neue Kommunale- und Bereitschaftspolizeieinheiten oder etwa willkürliche Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Zensur und Beschlagnahmen. Diese repressive Praxis im „Ländle“ wird mit dem neuen Polizeigesetz noch ausgebaut. Sicher sind bei alledem nur die maßlosen Kosten und eine künstlich explodierende Kriminalitätsstatistik. Ganz nach dem Motto: „Wo mehr Bäcker sind, muss mehr gebacken werden“.

Auch auf Bundesebene rüsten Sicherheitsfanatiker auf: Die Verschärfung der §113/114 (dem „Schubs-Paragraphen“) und des §125 („Landfriedensbruch“) im vergangenen Jahr erschweren das freie Demonstrieren in der BRD. Während „Verfassungsschützer“ sich auf die Seite rechter Mobs schlagen wird die Kultur der Hetze gegen Andersdenkende immer Salonfähiger. Die unsägliche Umsetzung von Öffentlichkeitsfahndungen im großen Stil, anlässlich von G20, Asylrechtsprotesten und 1. Mai-Demos führt zu einem Klima der Verunsicherung und Denunziation.

Dies alles veranschaulicht das Klima der Angst, mit dem Regierende in Bund- und Ländern die ihnen drohende Bedeutungslosigkeit durch Machtdemonstrationen übertünchen wollen. Noch wurde sich mit dieser besorgniserregenden Entwicklung nicht abgefunden. In München, Düsseldorf und Hannover gingen in den vergangenen Monaten zehntausende gegen die Verschärfung der Polizeigesetze auf die Straße. Im Herbst waren in Berlin gar über 200.000 Menschen an einer Großdemo unter dem Motto „Unteilbar“ auf der Straße, um für eine offene Gesellschaft, Asylrecht und gegen den Ausbau der polizeilichen Befugnisse zu demonstrieren.

Der Widerstand gegen den Überwachungsstaat und die Autoritarisierung der Politik hat eine Lange Tradition an die wir in dieser Zeit anknüpfen müssen. Nicht umsonst wurde die Vorratsdatenspeicherung oder etwa die Verschärfung von Versammlungsgesetzen auch hier gestoppt. Dem Rechtsruck muss auf allen Ebenen begegnet werden: In den Parlamenten, in den Medien, in den Herzen und auf der Straße.

Gegen Überwachung und Kontrolle – Gegen die Kriminalisierung unseres Widerstandes – Weg mit dem Polizeigesetz – Für eine solidarische Zukunft in Freiheit!

12.01.2019 | 17 Uhr | Platz der Alten Synagoge/Theatertreppe

Unterzeichner*innen (Stand 28. Dezember 2018):

Alarm e.V. Offenburg | Anti-Knast-Gruppe | A-Team (Awareness Freiburg) | Autonome Antifa Freiburg | Autonomes Zentrum KTS Freiburg | Bure Solikomitee Dreyeckland | Die-Linke (Freiburg) | EA Freiburg (Ermittlungsausschuss) | Gartenstraße 19 | Grüne Alternative Freiburg (GAF) | Humanistische Union (Baden-Württemberg) | Infoladen Freiburg | Kurdistan Solikomitee Freiburg | L.K.O. (libertäre Kommunist*innen) | Nigra | No_Pasarán_115 | Rote Hilfe Freiburg | Sand-im-Getriebe | Schattenparker-Wagenplatz | Squat-Café-Kraak | SUMF (Indymedia-Soligruppe) | United We Stand (Freiburg) | Warm-Anziehen-Kampagne | Wohnraum Gestalten (Squat Freiburg) | Zündstoff Clothing

Solidarität mit dem Widerstand vom 31.Mai 2017 in Nürnberg!

Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg ein Berufsschüler nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem der Schüler weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen.

Im Nachgang dieser Ereignisse hat mittlerweile eine kaum mehr zu überblickende Anzahl von Menschen Post von der Polizei bekommen. Viele von ihnen müssen mit Anklagen und Prozessen rechnen; Leute aus anderen Städten haben bereits Strafbefehle im Zusammenhang mit dem 31.Mai bekommen. Und noch immer dauern die Ermittlungen an und die Liste der Beschuldigten, deren Engagement der Staat ganz offensichtlich hart abstrafen möchte, wird stetig länger. Auch die Bleibeperspektive des Berufsschülers, der abgeschoben werden sollte, ist weiter unklar. Ihm soll schon bald der Prozess gemacht werden – weil er sich dagegen gewehrt haben soll, in ein Bürgerkriegsland abgeschoben zu werden.
Ein Teilnehmer des Protests, der nach dem 31.Mai fünf Monate lang in Untersuchungshaft saß, wurde Ende Oktober in einem demütigenden Schauprozess zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 450 Sozialstunden verurteilt. Unter Zuhilfenahme des Strafgesetzesparagraphen 114 („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen“), der ebenso wie der §113 StGB bezüglich Widerstands unlängst verschärft worden ist, versuchte das Gericht – wie die Politik zuvor – den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen.
Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu delegitimieren.

Wir, die Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA), erklären uns solidarisch mit allen Geflüchteten, die ihr Leben auf der Flucht für eine bessere und sicherere Zukunft riskieren. Dabei solidarisieren wir uns auch mit allen Menschen, die sich rassistischer Abschiebepraxis in den Weg stellen und sich behördlichen Anordnungen widersetzen.
Besonders in Anbetracht des erstarkenden Rechtspopulismus in Politik und Gesellschaft werden regelmäßige Sammelabschiebungen in sogenannte „sichere Herkunftsländer“ vorgenommen, um eine „gute deutsche Ordnung“ wieder herzustellen. Dass dies für die abgeschobenen Menschen Verfolgung, Folter und Tod bedeutet, scheint kein Hindernis für die Behörden und Politik zu sein.
Hinzu kommt, dass die Gegner*innen deutscher Abschiebepolitik zunehmend Opfer von Kriminalisierung und Polizeigewalt werden. Gerade dieses positive Beispiel von solidarischem und wirksamem Protest, wenn er wie am 31.Mai derartige Resonanz und Solidarisierung hervorruft, darf aus Sicht des Staates nicht zum Vorbild für zukünftige Protesthandlungen werden. Dass die Repression auch so viele Monate nach dem 31.Mai unvermindert stark ist, zeigt die Dringlichkeit auf, mit der der Staat effektiven Widerstand – wie die Verhinderung von Abschiebungen – als unrechtmäßig darstellen will. Stattdessen soll Protest sich auf Kundgebungen oder ähnlich unwirksame Aktionen beschränken
Doch wir lassen legitimen, wichtigen Widerstand nicht in Repression untergehen. Daher rufen wir dazu auf, sich mit den Betroffenen nach dem 31. Mai 2017 zu solidarisieren. Unterstützt sie und die Arbeit des Bündnisses „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“, egal ob finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen, um der Wut über die Versuche des Staates, unsere Mitstreiter*innen abzustrafen und zu unterdrücken, Ausdruck zu verleihen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten!
Solidarität ist eine Waffe!

Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)

Spenden für die anfallenden Gerichtskosten sammelt das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen:
Empfänger*in: Rote Hilfe OG Nürnberg
GLS Bank
IBAN: DE85430609674007238359
BIC: GENODEM1GLS
Kennwort: 31.Mai

Ungewollter “Ruhm” – Der Verfassungsschutz hat uns im Blick

Titelseite des VS-Berichts Ba-Wü 2014“Anarchistische Gruppen befinden sich weiter im Aufwind. Im Februar 2014 veröffentlichte eine Ende 2013 neugegründete „Anarchistische Initiative Ortenau“ auf „linksunten. indymedia“ ihr Selbstverständnis. Entgegen ihrem Ideal einer „Gesellschaft ohne Gewalt und Herrschaft“, heißt es darin u. a., sei der Kapitalismus „eine der stärksten Formen von Herrschaft“ mit tödlichen Folgen für Mensch und Natur. Der „bürgerliche Rechtsstaat“ wiederum ermögliche durch seine Gesetzgebung „das Funktionieren des Kapitalismus. Dadurch sind Staat und Kapitalismus heutzutage untrennbar miteinander verbunden.“ Die Gruppe will mit ihrem Wirken „schon heute“ ihren Teil zur Verwirklichung einer „anarchistische[n] Gesellschaft“ beitragen.” (aus dem Verfassungsschutzbericht für Baden-Württemberg 2014, S. 217, dritter Absatz)

Am 31.05.2015 wurde der Verfassungschutzbericht für Baden-Württemberg für das Jahr 2014 veröffentlicht. In ihm werden wie jedes Jahr alle Gruppen und Entwicklungen zusammengefasst und beschrieben, die in den Bereich des § 3 Abs. 1 BVerfSchG fallen:

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind.

Mit ihm soll im Rahmen des Konzepts „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ ein Beitrag zur „geistig-politischen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Extremismus“ geleistet werden.

Nun wurde auch uns die zweifelhafte Ehre zuteil, in ihm genannt zu werden. Wir seien ein Teil des Aufwindes, in dem sich anarchistische Gruppen befänden. Ja, das haben die Staatsschnüffler*innen gut beobachtet: Seit einigen Jahren gründen sich mehr und mehr anarchistische Gruppen, Netzwerke und Föderationen. Und wir sind ein Teil davon. Wie im Bericht gut erkannt – wenn auch merkwürdig formuliert – treten wir für eine Gesellschaft ohne Gewalt und Herrschaft ein und lehnen darum natürlich auch den Kapitalismus und den bürgerlichen Rechtsstaat ab. Dessen Verfassung soll durch die Bundes- und Landesbehörden des Verfassungsschutzes geschützt werden. Wir wollen hier jetzt nicht billig auf der Zusammenarbeit mit dem “NSU” herumreiten oder auf die Tatsache hinweisen, dass es heute ohne die intensive und fachlich präzise Mitarbeit seiner V-Leute keine so breit aufgestellte NPD gäbe, wollen aber kurz bezweifeln, dass der VS seine ursprüngliche Arbeit auch nur in Ansätzen verstanden hat (Die wir, wenn er sie denn “richtig” machen würde, immer noch scheiße fänden.).

Nein, wir wollen schreiben, dass wir es gar nicht “toll” oder “cool” finden, dass wir im Bericht auftauchen. Dass wir genannt werden, wundert uns nicht wirklich, wir finden es trotzdem unheimlich. Es ist keine irgendwie geartete “Auszeichnung”, die uns “adelt” oder uns in der linksradikalen und anarchistischen Bewegung radikal erscheinen lässt. Sie zeigt uns, dass wir im Visier der Schnüffler*innen stehen. Und das macht etwas mit uns als Menschen und als Gruppe. Es ist ein Wink mit dem staatlichen Repressionszaunpfahl: Wir haben euch auf dem Kieker! Die beabsichtigte Wirkung lässt sich mit der von den öffentlichen Raum überwachenden Videokameras vergleichen: Wenn mensch weiß , dass er*sie überwacht wird, verhält er*sie sich anders, vielleicht angepasster.

Aber nichts desto trotz werden wir uns vor dem Zaunpfahl nicht wegducken und uns nicht einschüchtern lassen: Im Gegenteil, wir werden weiter für eine befreite Gesellschaft eintreten, gegen die unmenschlichen Zumutungen des Kapitalismus kämpfen und gegen die normierenden Zwänge des Staates aufmucken.

Verfassungsschutz auflösen.
Geheimdienste abschaffen.

Für die Anarchie!